Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass Banken und Unternehmen nicht mehr ausschließlich auf Schufa-Bewertungen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit eines Kunden zurückgreifen dürfen.
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden: Die Nutzung des Schufa-Scores durch Banken ist nur unter strengen Voraussetzungen erlaubt. Die Luxemburger Richter urteilten, dass eine maßgebliche Rolle des Schufa-Werts bei der Kreditvergabe eine datenschutzrechtliche “automatisierte Entscheidung” darstellt. Kunden dürfen nicht allein aufgrund ihres Schufa-Werts abgelehnt werden.
Die Schufa ist eine Auskunftei, die Daten bei Bankgeschäften sammelt und daraus einen Score berechnet, um die Kreditwürdigkeit von Verbrauchern einzuschätzen. Unternehmen wie Banken, Energieversorger oder Kreditvermittler können diesen Wert nutzen, um über Verträge zu entscheiden. Das Wiesbadener Verwaltungsgericht muss nun prüfen, ob das deutsche Bundesdatenschutzgesetz eine gültige Ausnahme von diesem Verbot enthält.
Die Schufa begrüßt das Urteil, da es für Klarheit sorgt. Sie betont jedoch, dass der Score allein in der Regel nicht ausschlaggebend für einen Vertragsabschluss ist. Die Mehrheit wird demnach weiterhin auf die Dienste der Schufa zurückgreifen können.
Der EuGH hat auch entschieden, dass Informationen nach einer Verbraucherinsolvenz nicht länger gespeichert werden dürfen als im öffentlichen Insolvenzregister. Der deutsche Gesetzgeber hatte eine sechsmonatige Speicherung der Daten vorgesehen, während die Verhaltensregeln der deutschen Wirtschaftsauskunfteien eine Speicherdauer von drei Jahren vorsahen.
Hintergrund der Entscheidungen sind Klagen von Bürgern vor dem Verwaltungsgericht Wiesbaden, nachdem der zuständige Datenschutzbeauftragte sich geweigert hatte, gegen die Schufa vorzugehen. Die EuGH-Urteile haben somit weitreichende Auswirkungen auf die Praxis der Kreditvergabe und das Speichern von Verbraucherdaten.
(eulerpool-AFX)