Porsche-Betriebsräte erzielen Erfolg: Gericht kippt Gehaltskürzungen

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs hat Porsche die Gehälter seiner Betriebsräte gekürzt.

Der renommierte Autohersteller Porsche steht nach einem aktuellen Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BGH) vor unerwarteten Kosten. Der Konzern hatte die Bezüge von Betriebsräten gekürzt und wurde nun von einem Arbeitsgericht zu Nachzahlungen verurteilt.

Im Streit um die Gehaltsanpassungen bei den Arbeitnehmervertretern hatte der Betriebsratsvorsitzende Harald Buck vor Gericht geklagt. Das Arbeitsgericht entschied am Donnerstag, dass die Herabsetzung der Bezüge durch Porsche rechtswidrig war. Auch weitere vier Betriebsräte waren mit ihren Klagen erfolgreich. Diese Urteile sind jedoch noch nicht rechtskräftig.

Die Richterin stellte fest, dass es sich bei der Kürzung der Gehälter nicht um einen Verstoß gegen das Begünstigungsverbot handelte, wie es oft behauptet wird. Die Entscheidung hat Signalwirkung und könnte auch Auswirkungen auf andere Betriebsratsgremien in Baden-Württemberg haben. Die Klagen wurden eingereicht, um die Rechtmäßigkeit der Gehaltsanpassungen nach der neuen BGH-Rechtsprechung zu überprüfen.

Hintergrund der Streitigkeiten ist ein Strafverfahren gegen einen VW-Manager, welches zu Jahresbeginn dazu führte, dass der BGH die jahrelange Praxis der Gehaltsanpassung für Betriebsräte als unzulässig erklärte. Aus Angst vor Vorwürfen der Untreue haben auch andere große Unternehmen die Bezüge ihrer Arbeitnehmervertreter erheblich gekürzt. So auch Volkswagen, wo viele Betriebsräte gegen die Kürzungen geklagt haben. Oft erfolgreich, wie ein Sprecher des Konzernbetriebsrats bestätigt: “In 95 Prozent der Fälle haben die Betriebsräte gewonnen.”

Im Fall von Porsche wurde vom Arbeitsgericht Stuttgart betont, dass der Betriebsratsvorsitzende sich durch den Willen zur Weiterbildung ausgezeichnet hat. Auch wenn diese nicht in seinemursprünglichen Beruf, sondern im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Arbeitnehmervertreter erfolgte. Vor seiner Wahl als Betriebsratschef war Buck als Kraftfahrzeugmechaniker beschäftigt. Nach einer internen Überprüfung wurde er zum Serviceberater aufgewertet, was jedoch Anfang 2023 wieder rückgängig gemacht wurde. Dies führte zu erheblichen Gehaltseinbußen.

Buck ist seit Mai 2022 an der Spitze des 41-köpfigen Gremiums. Eine Sprecherin von Porsche betonte, dass das Arbeitsgericht die Klage der Betriebsräte abgelehnt habe. “Damit hat das Gericht bestätigt, dass die Gehälter bis zu dem BGH-Urteil im Januar 2023 rechtmäßig festgesetzt wurden.” Das Unternehmen begrüßt die Urteile und sieht sich in dieser Angelegenheit nun auch rechtlich abgesichert. Dennoch hat Porsche die Möglichkeit, beim Landesarbeitsgericht in Baden-Württemberg in Berufung zu gehen.

(eulerpool-AFX)

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