Neue Regelung erlaubt Netzbetreibern Strombeschränkungen bei Netzüberlastung

Haushalte mit Elektroheizungen und E-Autos könnten mehr Strom verbrauchen, als lokal verfügbar ist, ab Januar kann die Energieversorgung in dringenden Fällen gedrosselt werden.

Haushalte, die sowohl elektrisch heizen als auch E-Autos laden, könnten ab Januar mit Stromengpässen konfrontiert werden – sofern die örtlichen Netze nicht ausreichend Kapazitäten bieten. Der Grund für diese potentiellen Probleme ist der steigende Absatz von Elektroautos und Wärmepumpen in Deutschland. Besonders in Situationen, in denen sowohl die Heizung als auch das E-Auto in Betrieb sind, zum Beispiel an kalten Winterabenden, kann dies zu einer Überlastung der Niederspannungsleitungen auf den letzten Kilometern zu den Häusern führen. Doch wie gehen Netzbetreiber mit diesen Engpässen um, wenn der Strom knapp wird?

Die Bundesnetzagentur hat nun Regeln aufgestellt, um solche Situationen zu regeln: Neue steuerbare Wärmepumpen oder Ladestationen können in Zukunft temporär vom Stromnetz abgekoppelt werden, wenn eine Überlastung droht. Dabei betont die Behörde, dass immer eine Mindestleistung zur Verfügung stehen muss. Dieser Ansatz betrifft hauptsächlich die Verteilnetze vor Ort, nicht jedoch die großen Stromautobahnen von Nord nach Süd.

Was bedeutet das konkret? Die Betreiber der Verteilnetze dürfen den Strombezug von betroffenen Haushalten während eines Engpasses auf bis zu 4,2 Kilowatt reduzieren. Dadurch können Wärmepumpen weiterbetrieben und E-Autos in der Regel innerhalb von zwei Stunden für eine Strecke von 50 Kilometern aufgeladen werden. Der reguläre Haushaltsstrom bleibt davon unberührt, versichert die Behörde.

Für die Bundesnetzagentur besteht die größte Herausforderung darin, eine effektive Regelung zu finden, die einerseits notwendige Maßnahmen ermöglicht, aber andererseits Verbraucher nicht stark beeinträchtigt. Eine solche Maßnahme sollte erst als letzter Ausweg verwendet werden. Deshalb wurden im Vorfeld Begriffe wie “zwingende Ausnahme” oder “Ultima Ratio” verwendet. Im Idealfall sollen Verbraucher kaum bemerken, wenn ihr Strombezug eingeschränkt wird, und eine Basisleistung muss immer gewährleistet sein.

Als Ausgleich für die Komforteinbußen erhalten die Betreiber der steuerbaren Geräte – zum Beispiel Haushalte – eine Vergünstigung für ihre Stromkosten. Diese kann entweder als jährliche Pauschale bei den Netzentgelten oder als 60%ige Reduzierung des Strompreises für die jeweiligen Geräte erfolgen. Ab 2025 besteht außerdem die Möglichkeit für Verbraucher, sich für ein zeitvariables Netzentgelt zu entscheiden und somit bei geringer Netzbelastung weniger zu zahlen. Netzbetreiber dürfen zudem den Anschluss von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen nicht mehr mit Verweis auf mögliche Engpässe verweigern.

Die Bundesnetzagentur erwartet, dass Eingriffe in das Stromnetz nur in Ausnahmefällen notwendig sein werden und die Auswirkungen auf Verbraucher gering sein werden. Komplette Stromabschaltungen sind nicht zulässig. Zudem müssen Netzbetreiber diese Steuerungseingriffe im Internet veröffentlichen, um eine breite Öffentlichkeit über Probleme im Netz zu informieren und mögliche Maßnahmen darzulegen.

Die neuen Regeln treten ab Januar in Kraft. Bestehende Anlagen, für die bereits eine Vereinbarung zur Steuerung durch den Netzbetreiber besteht, haben langfristige Übergangsregelungen. Bestandsanlagen ohne eine solche Vereinbarung sind dauerhaft von den neuen Regelungen ausgenommen, können jedoch freiwillig teilnehmen. Nachtstromspeicherheizungen sind von den neuen Regelungen dauerhaft ausgeschlossen.

Die Bundesnetzagentur hat in der Vergangenheit immer wieder vor möglichen Stromengpässen gewarnt: Obwohl Betreiber bundesweit Milliarden in den Ausbau der Ortsnetze investieren, kommt es dennoch vor, dass neue Ladestationen aufgrund des langsamen Ausbaus vor Ort erst nach einer Wartezeit angeschlossen werden können. Die Mehrheit der Niederspannungsnetze in Deutschland ist noch nicht ausreichend gerüstet für einen schnellen Anstieg von E-Autos und Wärmepumpen, so die Behörde.

(eulerpool-AFX)

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