US-Richter weist Mehrheit der Klage gegen Metas KI Llama wegen Urheberrechtsverletzungen durch Autoren vorerst ab.
Die Auseinandersetzung zwischen Autoren und Metas künstlicher Intelligenz (KI) Llama erreichte einen weiteren Meilenstein, als der Bezirksrichter Vince Chhabria am Donnerstag zahlreiche Klagepunkte in einem Verfahren zugunsten von Meta abwies. Die Facebook-Mutter hat damit vorerst einen Teilerfolg gegen die Klage von Komikerin Sarah Silverman und anderen Autoren erreicht.
Die Klage, die im Juli gegen Meta und den ChatGPT-Betreiber OpenAI eingereicht wurde, besteht aus zwei Teilen. Zum einen argumentieren die Autoren, dass die Tech-Konzerne ihre Rechte verletzt hätten, indem sie ihre KI-Modelle mithilfe von Büchern trainierten. Zum anderen behaupten sie, dass die Antworten von Llama auf Nutzeranfragen ebenfalls gegen das Urheberrecht verstoßen.
Im Antrag von Meta an das Gericht wurde lediglich gefordert, den zweiten Teil der Klage abzuweisen. Auch der Microsoft-Partner OpenAI hat das Gericht aufgefordert, die Klage einzuschränken. Dieser Antrag soll im kommenden Monat verhandelt werden.
Chhabria zeigte sich am Donnerstag jedoch auch vom zweiten Teil der Klage wenig überzeugt und betonte, dass er die meisten Klagepunkte in überarbeiteter Form neu prüfen würde. Er äußerte Verständnis für den Kern der Autoren-Theorie, konnte jedoch die übrigen Haftungstheorien der Klage nicht nachvollziehen.
Auch das Argument der Autoren, dass Llama selbst das Urheberrecht verletze, wurde von Chhabria in Frage gestellt. Er betonte, dass allein die Tatsache, eine Anfrage an Llama zu stellen, keine Bitte um eine Kopie von Sarah Silbermans Buch beinhalte. Zudem betonte er, dass Llama und Sarah Silvermans Buch nicht als ähnlich bezeichnet werden könnten, wenn man sie nebeneinanderstelle.
Die Verwendung von KI-Modellen, die als “generativ” bezeichnet werden aufgrund ihrer Fähigkeit, auf Basis von einfachen Anweisungen neue Inhalte zu erstellen, hat in letzter Zeit zu mehreren Urheberrechtsklagen geführt. So wird der Alphabet-Tochter Google vorgeworfen, unerlaubt Daten aus dem Internet für das Training ihres KI-Modells verwendet zu haben. Auch Ansprüche von bildenden Künstlern gegen Stability AI, Midjourney und DeviantArt wurden abgewiesen, da die von ihren Systemen generierten Bilder nicht ausreichend ähnlich zu den Originalwerken waren.
Das Gericht wird im kommenden Monat über den Antrag von Meta auf Einschränkung der Klage gegen OpenAI verhandeln. Wie der Fall letztendlich ausgeht, wird mit Spannung erwartet und könnte wegweisend für zukünftige Urheberrechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit KI sein.
(eulerpool-AFX)