E.ON erzielt Kursgewinn trotz Klage der Verbraucherzentrale wegen Preiserhöhungen

Die Verbraucherzentrale verklagt E.ON und Hansewerk Natur wegen mutmaßlich rechtswidriger Preiserhöhungen bei Fernwärme.

Die Verbraucherzentrale hat Klage gegen die Fernwärmeanbieter E.ON und Hansewerk Natur eingereicht. In den zurückliegenden Jahren sollen die Unternehmen ihre Preise um mehrere hundert Prozent angehoben haben, was zu einer immensen finanziellen Belastung für die Kunden führte. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) plant Sammelklagen, um Rückerstattungen für die Betroffenen zu erwirken.

Laut der Funke Mediengruppe sind die Preiserhöhungen der zurückliegenden Jahre laut Einschätzung des vzbv aufgrund von unwirksamen Preisänderungsklauseln rechtswidrig. Die Verbraucherschützer geben an, dass die Preisgestaltung nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprach. Daher richtet sich die Klage gegen Preiserhöhungen, die nach dem Jahr 2020 erfolgten.

E.ON und Hansewerk Natur weisen die Vorwürfe entschieden zurück und betonen, dass sie die Klage gelassen entgegensehen. Ein Sprecher von E.ON erklärt, dass ihre Preise fair seien und den gesetzlichen Vorgaben folgten. Die Preisgestaltung basiert auf Grundlagendaten des Statistischen Bundesamtes und sei daher transparent. Hansewerk Natur führt die hohen Preiserhöhungen auf die gestiegenen Gaspreise infolge des russischen Angriffs gegen die Ukraine zurück und verspricht niedrigere Preise ab 2024, wenn günstigeres Erdgas eingekauft werden kann.

Die Verbraucherschützer verweisen als Beispiel auf E.ON-Preise im Versorgungsgebiet Erkrath-Hochdahl in Nordrhein-Westfalen, wo der Brutto-Arbeitspreis von 6,18 Cent je Kilowattstunde im Jahr 2020 auf 23,24 Cent je Kilowattstunde im Jahr 2022 gestiegen sei. Bei einem Jahresverbrauch von 15.000 Kilowattstunden bedeutet dies eine Mehrbelastung von insgesamt 3500 Euro für 2021 und 2022. Ähnliche Entwicklungen seien auch bei anderen Fernwärmepreisen von E.ON und Hansewerk Natur zu beobachten.

Verbraucher haben die Möglichkeit sich den Sammelklagen anzuschließen, indem sie sich beim Bundesamt für Justiz (BfJ) ins Klageregister eintragen. Dadurch verjähren ihre Ansprüche nicht. Das Register soll in den nächsten Wochen eröffnet werden. Die Klagen wurden bei den Oberlandesgerichten in Schleswig und Hamm eingereicht.

Auch das Bundeskartellamt ist auf die Preiserhöhungen von Fernwärmelieferanten aufmerksam geworden. Sechs Unternehmen müssen sich einem Missbrauchsverfahren stellen, da der Verdacht besteht, dass sie zu starke Preiserhöhungen durchgeführt haben. Welche Anbieter genau betroffen sind, wurde von der Behörde bisher nicht bekanntgegeben. Das Kartellamt will insbesondere die Anwendung von Preisanpassungsklauseln genauer unter die Lupe nehmen. Wann die Prüfung abgeschlossen wird, ist noch ungewiss.

An der Börse können die E.ON-Aktien trotz der Klage leicht zulegen und gewinnen über XETRA 0,26 Prozent auf 11,59 Euro.

(eulerpool-AFX)

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