Deutscher Bundesrat stoppt geplante Steuersenkungen für Unternehmen

Das Bundesverfassungsgericht hat die Unzufriedenheit der Länder mit der Verteilung der Kosten für das Wachstumschancengesetz entschieden.

Die Unzufriedenheit der Länder in Bezug auf die Verteilung der Kosten für das Wachstumschancengesetz hat nach dem jüngsten Urteil des Bundesverfassungsgerichts keineswegs abgenommen. Im Gegenteil – die Spannungen haben sich verschärft. Nun liegt die Verantwortung bei dem Vermittlungsausschuss, einen Kompromiss zu finden.

Am vergangenen Freitag stimmte eine deutliche Mehrheit der Länder in Berlin dafür, den Bundesrat in die Diskussion über das sogenannte Wachstumschancengesetz einzubeziehen. Ziel ist es, den Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat für eine Einigung einzuschalten. Es bleibt jedoch unklar, wann die Verhandlungen stattfinden werden und wie ein Kompromiss aussehen könnte.

Das Blockieren steuerlicher Entlastungen für Unternehmen in Höhe von sieben Milliarden Euro pro Jahr, wie vom Bundesrat beschlossen, wird den Streitpunkt weiter vorantreiben. Mehrere Ministerpräsidenten der Länder kritisierten, dass zwei Drittel oder insgesamt fast 20 Milliarden Euro der ausbleibenden Steuereinnahmen bei den Ländern und Kommunen hängen bleiben würden.

Der zuständige Finanzausschuss des Bundesrats strebt eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzentwurfs an, wie bereits zuvor bekannt gegeben wurde. In der vergangenen Woche hatte der Bundestag dem Entwurf mit den Stimmen der Ampelkoalition zugestimmt.

Das Wachstumschancengesetz sieht Entlastungen für kleine und mittelständische Unternehmen von rund sieben Milliarden Euro pro Jahr ab 2024 vor und insgesamt über 32 Milliarden Euro in den folgenden Jahren. Dieses Paket soll der momentan schleppenden deutschen Wirtschaft einen Anschub verleihen. Der Kernpunkt des Gesetzes ist eine Prämie in Höhe von 15 Prozent der Gesamtsumme für Investitionen in Klimaschutzmaßnahmen. Allerdings fallen diese Prämien geringer aus als die anfänglich im Koalitionsvertrag vorgesehenen “Superabschreibungen”, die auch Investitionen in die Digitalisierung ankurbeln sollten.

Alternativ werden Unternehmen nun aber zeitlich befristet deutlich bessere Abschreibungsmöglichkeiten gewährt – sowohl bei beweglichen Wirtschaftsgütern als auch beim Wohnungsbau. Des Weiteren können Unternehmen Verluste besser mit Gewinnen verrechnen. Auch die steuerliche Forschungsförderung wird ausgeweitet. Die bundesweite Einführung dieser Maßnahmen bleibt jedoch umstritten.

(eulerpool-AFX)

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