Aufhebung des einjährigen Verkaufsverbots bei Tesla: Anpassung des Kaufvertrags für Cybertrucks

Tesla hat nach Kritik eine umstrittene Klausel im Kaufvertrag für Cybertrucks, die einen Weiterverkauf im ersten Jahr untersagte, zurückgezogen.

Tesla, der Vorreiter in der Elektroautoindustrie, hat kürzlich eine neue Klausel in den Kaufvertrag für seinen Cybertruck aufgenommen. Diese besagte, dass Käufer ihr Fahrzeug innerhalb des ersten Jahres nicht weiterverkaufen dürfen. Diese Maßnahme wurde eingeführt, um das sogenannte “Flipping”, bei dem Kunden das knappe Fahrzeug kaufen, um es kurz darauf mit Gewinn weiterzuverkaufen, zu verhindern. Die scharfe Kritik, die daraufhin folgte, hat das Unternehmen offenbar zum Umdenken bewegt.

Der Cybertruck, Teslas erster Pick-Up-Truck, wird Ende November auf den Markt kommen. Während immer wieder neue Leaks die Runde machen und die Aufregung um das Aussehen und die Funktionen des Fahrzeugs immer weiter anfacht, sorgte die Änderung der Weiterverkaufsklausel für zusätzlichen Wirbel. Laut dem Bericht von Golem.de war es US-Käufern untersagt, ihr Fahrzeug innerhalb des ersten Jahres nach Auslieferung weiterzuverkaufen. Ausnahmen gab es nur, wenn unvorhergesehene Gründe, wie beispielsweise eine Notlage des Käufers, einen Verkauf notwendig machten.

In diesem Fall musste der Käufer Tesla schriftlich darüber informieren und dem Unternehmen ein Vorkaufsrecht einräumen. Tesla hatte dann die Möglichkeit, das Fahrzeug zumursprünglichen Kaufpreis abzüglich Aufbereitungskosten und einer Gebühr von 0,25 US-Dollar für jeden gefahrenen Kilometer zurückzukaufen. Ohne die Genehmigung von Tesla war ein Weiterverkauf des Fahrzeugs mit einer Strafe von bis zu 50.000 US-Dollar und einem möglichen Ausschluss von zukünftigen Tesla-Käufen verbunden.

Laut dem Technologieblog Electrek, der zuerst über die neue Klausel berichtete, könnte diese Maßnahme von Tesla eingeführt worden sein, um andere Autohersteller davon abzuhalten, frühzeitig ein Fahrzeug zu erwerben, um sich Inspiration bei Tesla zu holen und es nachzuahmen. Solche Weiterverkaufsbeschränkungen sind generell bei seltenen Autos üblich. Doch nun scheint es, als hätte Tesla seine umstrittene Klausel wieder zurückgezogen.

Laut Berichten, unter anderem von Golem.de, hat Tesla den Abschnitt im Vertrag mit dem Titel “For Cybertruck Only” ohne jegliche Erklärung gestrichen. Ob dies aufgrund der heftigen Kritik geschah oder aus anderen Gründen, ist nicht bekannt. Eine Anfrage von Golem.de an Tesla zu dem Thema blieb vorerst unbeantwortet.

(eulerpool-AFX)

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