Die Umwelthilfe scheiterte in der Berufung daran, Mercedes gerichtlich zu klimafreundlichen Veränderungen zu verpflichten.
Der Versuch der Deutschen Umwelthilfe (DUH) den Autobauer Mercedes-Benz gerichtlich zu einem klimagerechten Umbau zu zwingen, ist in zweiter Instanz gescheitert. Das Stuttgarter Oberlandesgericht (OLG) hat am Donnerstag die Berufung der DUH zurückgewiesen und damit das Urteil des Landgerichts Stuttgart bestätigt. Der Beschluss ist jedoch noch nicht rechtskräftig und kann beim Bundesgerichtshof angefochten werden. (Az.12 U170/22)
Die Umweltschützer streben einen Kurswechsel bei Mercedes-Benz an, bei dem der Konzern ab November 2030 keine herkömmlichen Verbrenner mehr verkaufen soll, die Treibhausgase ausstoßen. Doch das OLG befand, dass die Berufung der Kläger offensichtlich unbegründet sei und der DUH somit kein Anspruch zustehe. Auch konnten die Kläger nicht nachweisen, dass der Staat verpflichtet sei, dem Autobauer ab dem 31. Oktober 2030 oder möglicherweise sogar ab heute zu untersagen, neue Autos mit Verbrennungsmotor zu verkaufen.
Am Freitag verzeichneten Mercedes-Benz-Aktien am XETRA-Markt einen vorübergehenden Rückgang um 1,41 Prozent auf 56,48 Euro. Die Entscheidung des OLG belastet somit vorübergehend die Wertentwicklung des Unternehmens. Dennoch bleibt abzuwarten, ob die Umwelthilfe gegen die Entscheidung Berufung beim Bundesgerichtshof einlegt.
Die DUH hat bereits in der Vergangenheit erfolgreich gegen Autobauer geklagt, um den Klimaschutz voranzutreiben. So wurden beispielsweise schon Klagen gegen Volkswagen und BMW eingereicht. Die Umweltschutzorganisation setzt sich vehement für eine nachhaltige Mobilität ein und verfolgt das Ziel einer weitreichenden Reduktion des CO2-Ausstoßes im Verkehrssektor.
Der Fall Mercedes-Benz zeigt einmal mehr die Relevanz von Klima- und Umweltschutz in der Automobilindustrie. Während einige Unternehmen bereits auf alternative Antriebstechnologien setzen, steht die DUH weiterhin in verstärktem Dialog mit den Herstellern, um die notwendigen Veränderungen voranzutreiben. Die Entscheidungen der Gerichte haben somit auch eine Signalwirkung für die gesamte Branche und können den Weg in Richtung klimafreundlichere Mobilität ebnen.
(eulerpool-AFX)