Die Bundesnetzagentur kritisiert, dass Netzbetreiber Versorgungsauflagen „schuldhaft“ missachtet haben, was zu Bußgeldern führen könnte.
Die Bundesnetzagentur hat ein Bußgeldverfahren gegen Deutschlands Mobilfunknetzbetreiber Deutsche Telekom, Telefónica Deutschland (O2) und Vodafone eingeleitet. Grund dafür ist die nicht rechtzeitige und vollständige Erfüllung der Versorgungsauflagen, die in einer festen Vereinbarung zwischen den Netzbetreibern und der Bundesnetzagentur bestehen.
Die Behörde wirft den Unternehmen vor, nicht alle vereinbarten Funklöcher geschlossen zu haben, obwohl sie die Gelegenheit hatten, bis Mitte kommenden Jahres eine Nachfrist zur vollständigen Erfüllung der Auflagen zu nutzen. Dieses Verfahren wurde bereits im September eröffnet, als dieursprüngliche Ausbaufrist Ende vergangenen Jahres ausgelaufen war.
Die Netzbetreiber weisen die Vorwürfe zurück und beziehen sich auf eine Ausnahmeregel. Diese besagt, dass die Auflagen auch dann als erfüllt gelten, wenn der Ausbau aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich war, beispielsweise weil kein Grundstück für einen Funkmast zur Verfügung gestellt wurde. Die Unternehmen betonen außerdem, dass sie die Auflagen sogar übererfüllt hätten.
Die Bundesnetzagentur lässt dieses Argument jedoch nicht gelten. Sie hatte die Angaben der Anbieter in den letzten Monaten geprüft und dennoch beschlossen, ein Verfahren einzuleiten. An mehreren Standorten hätten demnach fristgerecht Antennen installiert werden können. Insgesamt ging es um 500 Funklöcher, in denen keiner der drei Netzbetreiber Übertragungsgeschwindigkeiten von 100 Megabit pro Sekunde (LTE) ermöglicht hatte. Auch der Ausbau in Bahn- und Bundesstraßen-Tunneln wurde moniert. Branchenkreisen zufolge ist die Zahl der Verfehlungen jedoch gering.
Sollten am Ende des Verfahrens Bußgelder verhängt werden, werden diese voraussichtlich niedrig ausfallen. Die Eröffnung der Verfahren soll ein Signal an die Branche senden, sich beim Ausbau mehr anzustrengen und die Versorgungsauflagen lückenlos zu erfüllen. Bisher hatte die Bundesnetzagentur den Unternehmen gegenüber in der Regel eine milde Haltung eingenommen. So wurde beispielsweise angekündigt, auslaufende Mobilfunkfrequenzen möglicherweise gratis zu verlängern, jedoch könnten im Gegenzug neue Auflagen drohen.
Die Aufsichten über den Neustarter 1&1, der im Dezember sein eigenes 5G-Handynetz in Betrieb nehmen möchte, hatte die Bundesnetzagentur bereits im April eingeleitet. 1&1 hatte im Jahr 2019 ersteigerte Frequenzen erhalten und hätte bis Ende 2022 mindestens 1000 5G-Standorte aktivieren müssen.
Tatsächlich waren es jedoch nur fünf. Für jedes fehlende Mobilfunkmast droht 1&1 ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro. Eine Stellungnahme des Unternehmens wird derzeit von der Behörde geprüft.
Die Bußgeldverfahren der Bundesnetzagentur gegen Mobilfunknetzbetreiber sind ungewöhnlich, da es sich in der Regel um etablierte Unternehmen handelt. Sollten am Ende tatsächlich Bußgelder verhängt werden, könnten diese als Mahnung und Ansporn für die Branche dienen, sich beim Ausbau stärker zu engagieren und die Versorgungsauflagen strikt einzuhalten.
(eulerpool-AFX)