Das deutsche Einkommensteuergesetz ermöglicht es Steuerpflichtigen, Krankenversicherungsbeiträge vorauszuzahlen.
Das Einkommensteuergesetz bietet Steuerzahlern eine lukrative Möglichkeit, ihre Krankenversicherungsbeiträge im Voraus zu zahlen und somit gleich doppelt Steuern zu sparen. Insbesondere privat Versicherte müssen sich auf drastische Erhöhungen der Krankenkassenbeiträge ab dem Jahr 2024 einstellen. Laut einer Umfrage des Verbands der Privaten Krankenkassen werden diese im Schnitt um sieben Prozent steigen, was einem Anstieg von 6444 auf 6900 Euro pro Jahr entspricht. Doch es gibt einen legalen Steuertrick, der diese Erhöhung mehr als ausgleichen kann.
Die Lohnsteuerhilfe Bayern (Lohi) weist darauf hin, dass das Einkommensteuergesetz Vorauszahlungen der Krankenversicherungsbeiträge bis zum dreifachen Jahresbetrag erlaubt. Dadurch ergeben sich gleich zwei Steuerspareffekte: eine Reduzierung der Steuerlast im Jahr der Vorauszahlung und in den folgenden Jahren. Laut Lohi können auf diese Weise bis zu 5000 Euro gespart werden. Wie das Modell funktioniert, wer davon am meisten profitiert und ob es auch für gesetzlich Versicherte sinnvoll und möglich ist, erklärt das Handelsblatt.
Die Grundlage für den Steuertrick sind die Vorsorgeaufwendungen, zu denen auch die Versicherungsbeiträge zählen. Diese können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden und reduzieren somit das zu versteuernde Einkommen. Allerdings gibt es hier eine Grenze: Für Angestellte und Beamte liegt diese bei 1900 Euro, für Selbstständige bei 2800 Euro. Die Basisbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden jedoch vollständig angerechnet, was dazu führt, dass andere Versicherungsbeiträge oft nicht mehr berücksichtigt werden können.
Auch Versicherungsbeiträge für privat versicherte Kinder können abgesetzt werden, solange sie noch kindergeldberechtigt sind. Allerdings öffnet die volle Absetzbarkeit der Basisbeiträge die Tür für den legalen Steuertrick: Durch Vorauszahlungen der Krankenversicherungsbeiträge für bis zu drei Jahre im Voraus können diese als Sonderausgaben im Jahr der Zahlung vollständig geltend gemacht werden.
Dadurch ergibt sich eine massive Reduzierung der Steuerlast. In den folgenden Jahren können dann wiederum die anderen Versicherungsbeiträge bis zur Höchstgrenze geltend gemacht werden. Um den Steuerbonus zu erhalten, müssen die Beiträge laut Einkommensteuergesetz bis zum 21. Dezember vorausbezahlt werden. Allerdings können die Versicherungen auch eine frühere Frist festsetzen, warnen die Experten der Lohi.
Besonders lohnenswert ist der Steuertrick für Selbstständige und Beamte, da diese in der Regel keine steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse erhalten. Angestellte, die privat versichert sind, müssen bei einer Vorauszahlung den Arbeitgeberzuschuss selbst vorstrecken, erhalten diesen jedoch in monatlichen Raten zurück. Gesetzlich Versicherte können ebenfalls von der Vorauszahlungsmöglichkeit profitieren, sofern sie freiwillig versichert sind. Dies ist für Selbstständige oft der Fall, da diese sich nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern können. Grundsätzlich gilt: Je höher das zu versteuernde Einkommen ist, desto rentabler ist das Steuersparmodell. Gutverdiener mit einem höheren Steuersatz können durch hohe Sonderausgaben auf einen niedrigeren Steuersatz rutschen.
Allerdings ist dieses Modell weniger lohnenswert, wenn ein Ehegatte privat und der andere gesetzlich versichert ist und sie gemeinsam eine Steuererklärung abgeben. Hier beschränkt sich die Steuerersparnis lediglich auf das Jahr der Vorauszahlung, da der gesetzlich Versicherte seine Beiträge weiterhin monatlich vom Arbeitgeber abgeführt bekommt und somit der steuerliche Höchstbetrag in den folgenden Jahren bereits ausgeschöpft ist.
Die Lohi warnt außerdem, dass nicht alle Krankenkassen eine Vorauszahlung erlauben. Versicherte sollten daher vorab Kontakt mit ihrer Kasse aufnehmen. Im besten Fall können zusätzlich sogar Beitragsnachlässe oder Skonti erzielt werden. Das Modell der Vorauszahlung bietet somit eine attraktive Möglichkeit, die drohenden Erhöhungen der Krankenkassenbeiträge auszugleichen und gleichzeitig Steuern zu sparen.
(eulerpool-AFX)